Grippe

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Ratschlag des Bundesamtes für Gesundheit BAG

Nationaler Grippeimpftag 11. November 2016

Wie jedes Jahr empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit BAG die saisonale Grippeimpfung anfang November. Die Impfung ist beim Hausarzt oder in zahlreichen Kantonen mittlerweile auch in der Apotheke möglich. 

Das BAG empfiehlt die Impfung unter anderem für:grippe_front_d
– alle Personen, die ihr Risiko für die Grippe privat wie beruflich vermindern möchten
– Personen mit Kontakt zu anderen Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko oder zu Säuglingen unter 6 Monaten
– allen Beschäftigten im Gesundheitswesen
– allen Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei Grippeerkrankung wie:
– Personen ab 65 Jahren
– Personen mit chronischen Krankheiten
– Frauen in der Schwangerschaft oder kurz nach der Entbindung sowie frühgeborene Kinder

Einen Prospekt mit weiteren Informationen findet man unter www.impfengegengrippe.ch

Die vom BAG ebenfalls angegebene Infoline 0844 448 448 wird durch eine private Firma «Medgate» betreut, ist konsequent überlastet und bietet zurzeit auch keine Beratung an, sondern nur ein Rückrufversprechen irgendwann nächste Woche.

Beim Hausarzt

Seit vielen Jahren schon organisiert das Kollegium für Hausarztmedizin KHM den Nationalen Grippeimpftag, wo sich die Bevölkerung ohne Voranmeldung und zu einem empfohlenen Pauschalpreis von 30 Franken in den teilnehmenden Hausarztpraxen impfen lassen kann.

Weitere Informationen zur Grippeimpfung allgemein sowie zum Nationalen Grippeimpftag finden Sie unter der Adresse

http://kollegium.ch/praevention/grippeimpftag-patienten.php

Die Adessen der teilnehmenden Ärzte finden Sie unter

http://kollegium.ch/praevention/grippeimpftag-adressen.php

Jetzt auch beim Apotheker

Das Gesetz erlaubt seit 2015, dass Apotheker mit einer Zusatzausbildung im Impfen ihre Kunden direkt in der Apotheke impfen dürfen. Für gesunde Erwachsene ist das Impfen in der Apotheke ebenso sicher wie in der Arztpraxis.

Die Grippeimpfung wird zurzeit in den Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Waadt, Wallis und Zürich angeboten.

Auch in Kantonen, in denen noch nicht geimpft werden darf, bieten Apotheker eine umfassende Impfberatung an und erstellen auf Wunsch einen elektronischen Impfausweis. Mehr Informationen und alle Impfa-Potheken: www.impfapotheke.ch

(Quellen: KHM, Apothekerverband, BAG)
(Bild: Kollegium)
(Veröffentlicht/zuletzt geändert: 9. November 2016)

 

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