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Schwarze Liste der Fluggesellschaften aktualisiert

Wo fliegt es sich am gefährlichsten?

Flugsicherheit/BlacklistDie Europäische Kommission hat am 16. Juni 2016 die Liste der Luftfahrtunternehmen aktualisiert, für die aus Sicherheitsgründen Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen in Europa gelten.

Auf der sogenannten Schwarzen Liste befinden sich aktuell 216 Fluggesellschaften mit einem Flugverbot im europäischen Luftraum, sechs weitere unterliegen strengen Auflagen. Die Liste ist damit erneut kürzer geworden: Ende 2015 waren es noch 228 Fluggesellschaften.

Verschiedene Fluggesellschaften aus Afrika, Indonesien und dem Iran konnten, zumindest für einen Teil ihrer Flotten, von der Liste gestrichen werden und dürfen ihren Betrieb in der EU wieder aufnehmen.

Neben allen in Sambia zugelassenen Fluggesellschaften wurden auch die Air Madagascar und drei weitere, in Indonesien zugelassene Unternehmen (Citilink, Lion Air und Batik Air) von der Liste gestrichen.
Neben den 216 Fluggesellschaften, denen der Betrieb im Luftraum untersagt ist, unterliegen sechs weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugmustern anfliegen. Zu diesen Fluggesellschaften gehören Afrijet und Nouvelle Air Affaires SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran) und TAAG Angola Airlines (Angola). Iran Air kann den Flugbetrieb in die EU mit den meisten seiner Flugzeuge wieder aufnehmen.

Wie zuverlässig ist die Liste?

Wer nur in Europa oder weltweit nur mit den grossen bekannten Fluggesellschaften fliegt, wird mit den hier aufgeführten Flugunternehmen nie in Kontakt kommen.

Sobald Sie aber in fremden Ländern lokale Fluggesellschaften benutzen wollen, lohnt sich ein Blick in die Liste. Bedenken Sie aber auch: Die EU weist selbst offiziell darauf hin, dass es in andern Ländern sehr wohl kleine, seriöse Fluggesellschaften gibt, die von der Liste «ungerecht» behandelt werden. Lesen Sie dazu die «rechtlichen Vorbehalte» der EU (am Schluss dieses Beitrages).

Die aktualisierte Sicherheitsliste ersetzt die Vorgänger-Liste von Dezember 2015. Die Entscheidung der Kommission folgt der einstimmig verabschiedeten Einschätzung des Europäischen Ausschusses für Flugsicherheit. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Luftfahrt-Experten der Kommission, aller 28 Mitgliedsstaaten plus Norwegen, Island und Schweiz, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und der europäischen Organisation für die Koordination der Luftverkehrskontrolle Eurocontrol.

Laden Sie sich hier die aktuelle Liste herunter:

Die vollständige Liste der gefährlichsten Airlines der Welt

Veröffentlicht/zuletzt geändert: 16. Juni 2016 / 19. Juni 2016
Quellen: Amtsblatt der Europäischen Union, http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm
Bild: PD
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Rechtlicher Hinweis der EU (vom 3.4.2012)

Die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können nur Luftfahrzeuge von Luftfahrtunternehmen kontrollieren, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen oder von ihnen abfliegen. In Anbetracht des Zufallscharakters solcher Inspektionen können unmöglich alle Luftfahrzeuge untersucht werden, die auf Gemeinschaftsflughäfen landen. Ist ein Luftfahrtunternehmen nicht in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass es die einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllt. (…) Es wurden alle Möglichkeiten zur Überprüfung der genauen Identität aller in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführten Luftfahrtunternehmen ausgeschöpft – insbesondere durch die Einbeziehung folgender Punkte: des von der ICAO zugewiesenen (nur einmal vergebenen) spezifischen Buchstabencodes für jedes Luftfahrtunternehmen, des Staates der Zulassung und der Nummer des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (oder der Betriebsgenehmigung). Dennoch war nicht in allen Fällen eine vollständige Überprüfung möglich, da für manche Luftfahrtunternehmen, die an der Grenze oder ganz und gar außerhalb des anerkannten internationalen Luftfahrtsystems operieren, überhaupt keine Informationen vorliegen. Daher ist nicht auszuschließen, dass es redlich handelnde Unternehmen gibt, die unter demselben Handelsnamen betrieben werden wie ein in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführtes Luftfahrtunternehmen.

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