Zugelassene Fluggesellschaften Schweiz

Fehlinformation des BAZL

Falscher Link zum BAZL

Auch die Schweiz veröffentlicht eine Liste der hier nicht landeberechtigten Fluggesellschaften – sie ist identisch mit der EU-Liste. Zudem publiziert das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Liste der in der Schweiz ausdrücklich zugelassenen Gesellschaften. Das Problem: Für diese Liste kursiert in vielen Medien und Reiseportalen ein Link, der nicht nur einen Schreibfehler enthält, sondern seit einiger Zeit völlig ins Leere führt.

Der richtige Link zur Liste der ausdrücklich zugelassenen Fluggesellschaften lautet:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/fluggastrechte/fluggesellschaften-mit-landeverbot-in-der-schweiz.html

Falsch ist hingegen der noch weitverbreitete Link:

https://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/landverbote/index.html?lang=de

Der Fehler ist wohl auf die unsägliche flächendeckende Umbennungsaktion der Bundesverwaltung von Ende 2015 für unzählige Webseiten zurückzuführen. Soweit davon nur allgemeines Verwaltungs-Blabla betroffen ist, ist das nicht so tragisch. Wenn aber sicherheitsrelevante Seiten plötzlich nicht mehr auffindbar sind, stellen sich schon Fragen nach Kompezenz und Zuverlässigkeit der entsprechenden Behörden.

Haben auch Sie das Fehlen von wichtigen Seiten zur Sicherheit festgestellt? Senden Sie uns ein Mail, wir gehen dann der Sache nach.

(Bild: BAZL)
(Veröffentlicht/zuletzt geändert: 1. Juli 2016)