Türkei

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Reisehinweise Türkei

Aktualisierung 15. März 2017

Zwei Tage nach Deutschland hat jetzt auch die Schweiz ihre Reisehinweise der neuen Gefahrenlage angepasst.

Konkret heisst es jetzt:

«Am 16. April 2017 wird in der Türkei ein landesweites Referendum über Verfassungsänderungen stattfinden. Vor, während und nach der Abstimmung ist in allen Teilen des Landes mit politischen Spannungen und einer Zunahme der politischen Empfindlichkeit in der Bevölkerung zu rechnen. Es kann zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Aufgrund der teils kritischen Berichterstattung im Ausland können Proteste gegen Ausländerinnen und Ausländer nicht ausgeschlossen werden.
Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten, und meiden Sie Kundgebungen jeder Art.»

Dieser Text ist wie üblich sehr diplomatisch formuliert. Alarm! kann hier als nichtstaatliches Portal etwas direkter sprechen: 

«Leute, passt auf, es kann jederzeit überall etwas passieren. Niemand weiss, wann und wo politische Gruppen aufeinanderstossen und es zu Ausschreitungen kommt. Polizei, militärische Sicherheitskräfte und Justiz können jederzeit, ohne Vorwarnung zuschlagen – rechtsstaatliche Verfahren gibt es nicht mehr. Wer unbedingt in die Türkei muss, soll sich jeglicher politischen Äusserungen enthalten (und in der jetzigen aufgeheizten Stimmung können rasch ironische oder witzige Äusserungen in den falschen Hals geraten!).

Und wer nicht unbedingt in die Türkei muss, soll auf die Fahrt verzichten – das gilt ausdrücklich auch für scheinbar noch sichere Regionen an der Südküste (siehe dazu den untenstehenden Beitrag über die Militärmesse in Istanbul)»

Den Link zu den vollständigen offiziellen Reisehinweisen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

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International Defence Industry Fair

Erhöhte Terrorgefahr in Istanbul

Die Türkei ist seit längerem nur noch beschränkt ein sicheres Reiseland. Im Mai erhöht sich die Anschlagsgefahr durch eine internationale Militärmesse in Istanbul.

Für grosse Teile der Türkei gelten seit langem Gefährdungswarnungen aufgrund einer allgemeinen Bürgerkriegssituation vor allem im östlichen Teil des Landes. Der Kampf der Kurden gegen die Zentralregierung, die Nähe zu den Hochrisiko- und Kriegsgebieten im Iran, Irak und Syrien und weitere Krisenherde liessen schon lange Reisen in diese Gebiete als gefährlich erscheinen.

Seit 2015 sind auch die bisher als sicher geltenden Feriengebiete an der Südküste und die ebenfalls sicher scheinende Grossstadt Istanbul nicht mehr vor Anschlägen gefeit. Der (von vielen Analysten als vom Präsidenten Erdogan selbst inszeniert eingeschätzte) Putsch vom 15. Juli 2016 hat die Lage noch verschärft, so dass seither die Türkei nicht mehr als Rechtsstaat nach europäischen Standards gelten kann. Willkürliche Verhaftungen sind offenbar an der Tagesordnung.

Hotspot im Mai

Terroranschläge lassen sich praktisch nie voraussehen. Jetzt findet aber vom 9.-12. Mai 2017 in Istanbul die alle zwei Jahre stattfindende «International Defence Industry Fair» statt (Details dazu: www.idef.com.tr). Soweit Alarm! bekannt, gibt es keine Schweizer Ausstellerfirmen. Wieweit Besucher aus der Schweiz dort teilnehmen, ist nicht bekannt.

Das Militärdepartement (VBS) hüllt sich diesbezüglich in Schweigen, Reisebüros antworten auf unsere Anfragen entweder gar nicht oder verweisen auf die Einschätzungen des Eidgnössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Tatsache ist aber: Eine solche Konzentration internationaler Militärfirmen und entsprechender Besucher ist ein hochinteressantes Ziel für Terroristen aller Art. Dazu muss nicht einmal die Messe selber angegriffen werden, die etwa dreissig Kilometer ausserhalb des Stadtzentrums im europäischen Teil Istanbuls stattfindet, und bei der starke Sicherheitsvorkehrungen zu erwarten sind. Um weltweite Aufmerksamkeit zu erreichen – und darum geht es ja Terroristen – reicht ein Anschlag in der Nähe. 

Türkei-Reisenden ist in diesen Tagen besondere Vorsicht zu empfehlen.

Umfassende offizielle Einschätzungen finden Sie unter 

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/tuerkei/reisehinweise-fuerdietuerkei.html

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html?nn=332704?nnm=332704

(Quellen: IDEF, EDA, Alarm!-Recherchen)
(Veröffentlicht/zuletzt geändert: 6. März 2017)

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Generelle Reise-Hinweise

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Schweizer Bürger finden umfassende, zuverlässige und aktuelle Informationen zur Reisesicherheit unter

https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/laenderunabhaengigereiseinformationen/reisehinweise-kurzerklaert.html

Die Gefahrenbeschreibungen sind teilweise etwas global und sehr diplomatisch formuliert, so dass Sie nicht darum herum kommen, sich vor Ort bei ortskundigen Personen (Hotel, Taxifahrer etc.) über die tatsächlichen Detailprobleme zu informieren. *)

Sowieso gilt: immer möglichst viele unabhängige Quellen konsultieren. Deshalb auch zu empfehlen:

Deutschland

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html

Österreich

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/

USA

https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/

Interessant, aber sehr sehr aus dem engen Weltbild der Amerikaner formuliert (lesen Sie mal testweise die Informationen über die Schweiz!)

Private allgemeine Informationsseiten

http://www.reisewarnung.info

http://www.reisewarnungen.org (mit Karte)

http://www.reisewarnungen.net

Für Schwule und Lesben (LGBTI) gelten häufig besondere rechtliche Schikanen. Umfassende Informationen und Hinweise auf Gefahren finden sich auf

http://ilga.org

insbesondere in dem sehr umfangreichen Report (mit Kartenübersicht)

http://ilga.org/downloads/02_ILGA_State_Sponsored_Homophobia_2016_ENG_WEB_150516.pdf

(Veröffentlicht/zuletzt geändert: 12. Februar 2017)

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*) Rechtliche Hinweise für Schweizer Bürger

Sowohl die Reisehinweise wie die Reisewarnungen begründen keine Verantwortlichkeit des Staates. Reisewarnungen können hingegen ein Argument sein, wenn es gilt, eine Reise bei einem Reisebüro abzusagen.

Grundsätzlich die Schweiz gesetzlich verpflichtet, ihren Bürgern bei Schwierigkeiten im Ausland beizustehen. ABER ACHTUNG: Wer sich über bestehende Reisewarnungen hinwegsetzt und sich damit vorsätzlich in Gefahr begibt, kann für die Arbeit der Behörden finanziell in Anspruch genommen werden. Das kann sehr, sehr teuer werden. Befreiung aus Geiselnahme gehen erfahrungsgemäss rasch in den Millionenbereich.

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